Österreich Januar 2021: Senkung der Mehrwertsteuersätze
In Österreich wurden aufgrund der Corona-Krise die Senkung der Mehrwertsteuer auf Logis bis 31.12.2021 verlängert. Der Mehrwertsteuersatz bleibt im gesamten Jahr 2021 auf 5 %. Danach steigt der Steuersatz wieder auf die ursprünglichen 10 %.
Die Änderungen wurden am Dezember 2020 im Parlament beschlossen. Die relevante Stelle zur Änderung finden man unter Artikel 3 (§ 28 Abs. 52 Z 1 und 2)
In dem Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2021 wurden die Reservierungen bisher mit dem 10 % erfasst. Die derzeit vorhandenen Reservierungen müssen auf die Produkte mit 5 % angepasst werden. Betriebe in Wien müssen eine neue Ortstaxe anlegen mit der Schlüsselzahl 2.6407.
Das Preisschema in igumbi muss daher in zwei Perioden aufgeteilt werden:
- Die jetzigen Preise bis die bis 31.12.20 mit 5 % definiert waren mit Enddatum 31.12.21 ändern: Gültigkeit verlängern
- Die Preise vom 1.1.21 - mit 10 % Mehrwertsteuer mit Beginndatum 1.1.22 ändern und ggf. die Gültigkeit verlängern.
Wir raten davon ab, den Steuersatz einfach in den bestehenden Produkten zu ändern, da sonst bei späteren Gutschriften/ Rechnungsstornos die Nachvollziehbarkeit sehr schwierig wird.
Außerdem müssen folgende Einstellungen angepasst werden:
- Umstellung des Rateplans / Endreinigung / Frühstücksprodukt, falls Sie das nutzen.
- Änderung der Reservierung und Anpassung der Steuersätze in den Leistungszeilen im Zeitraum 1.1 - 31.12.21.
- Manuelle Nachbearbeitung bereits ausgestellter Rechnungen für den Zeitraum 1.1.2021 - 31.12.2021.
RKSV Registrierkasse
Wenn Sie eine Registrierkasse mit RKSV(Registrierkassensicherheitsverordnung) verwenden, so ist die Variante wie igumbi mit em Steuersatz umgeht jene:
Alternative 2: Nutzung des Steuersatz - "Besonders"-Feldes. Das ist jener Steuersatz der davor nur für 19% Produkte vorgesehen war.
Siehe Info Seite BMF wo unter anderem steht:
"Im Bereich der Gastronomie betrifft dies die Abgabe aller Speisen und Getränke, wenn hierfür eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe (§ 111 Abs. 1 GewO1994) erforderlich ist. Auch Tätigkeiten, für die gemäß §111 Abs.2 GewO 1994 kein Befähigungsnachweis erforderlich ist (zB Schutzhütten), sollen vom Anwendungsbereich erfasst sein"
"Damit es zu keiner nachträglichen Korrektur von Rechnungen und Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen kommt, kann der entsprechende Umsatzsteuersatz bereits mit 1. Juli 2020 im Kassensystem hinterlegt und verrechnet werden."
"Es bestehen auch keine Bedenken, wenn dieser Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5% durch eine entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg erfolgt, oder eine händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels eines Stempels auf dem Beleg vorgenommen wird. Auch durch diese Vorgehensweise können vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 alle gesetzlichen Anforderungen an die Belegerstellung nach der Registrierkassensicherheitsverordnung für die Abgabenbehörden erfüllt werden."
Der RKSV maschinenlesbare Code (also jene Zeichenfolge der im QR Code codiert wird, hat nur 5 vorgesehene Aufsplitterungen für die Bruttobeträge: 20 10 13 0 19. Wir nutzen die letzte Position um auch die Daten der 5%igen Produkte zu speichern.
Änderungen vieler Produkte in einer Transaktion
Um diese Änderungen umzusetzen, gibt es die Möglichkeit mehrere Produkte in der Produktliste auf einmal zu selektieren. So können die ausgewählten Produkte in einer Transaktion abgeändert werden.
Produktliste aufrufen: filtern & anhaken
- Auf die Produktliste gehen
- Eventuell Filter für eine Produktkategorie einstellen
- Oben links alle Produkte anhaken und bei Produkten, bei denen keine Änderung gewünscht ist, das Häkchen wieder entfernen
Mehrere Produkte ändern
Wenn Sie auf den Button "Mehrere (angehakte) Produkte ändern" klicken, erscheint eine Liste der ausgewählten Produkte und ein Formular zum Ändern der Produkte.
Kontrollieren Sie nochmals, ob die Auswahl der Produkte passt. Korrigieren Sie die Auswahl gegebenenfalls.
Die Felder sollten nur befüllt werden, wenn sich der Wert ändern soll:
- Name: Ändern des Produktnamens
- Produktkategorie: Ändern der Produktkategorie
- Gültig von/ gültig bis: Zum Verkürzen/ Verlängern der Gültigkeit der Preise
- MwSt.: Der neue Steuersatz: 5 für 5%
- Ortstaxe: eine neue Ortstaxenlogik, die verknüpft werden soll
- Konto: Erlöskonto ändern
- Preis: Der Preis soll überschrieben werden oder z.B. "+10%" Preise um 10% anheben - Mit dieser Funktion eher sparsam umgehen
- Klonen: Wenn diese Option angehakt wird, werden die Produkte geklont (kopiert). Die Änderungen der oben stehenden Felder werden auf die ausgewählten Produkt-Datensätze angewendet.
Bitte bedenken Sie, dass die Preisänderungen nicht automatisch an den angebundenen Channel Manager (und Portale) geschickt werden. Dafür muss über "Mehrere Levels ändern" das Feld "Übermittlung an CM" angehakt werden.
Ablauf: österreichische Mehrwertsteuer von 1.Jan- 31.12.21 senken
Neue Steuersätze bei den Hotel Stammdaten eintragen
Das sollten Sie bereits im Sommer 2020 erledigt haben:
Bei den Hotelstammdaten im Bereich Rechnungen das MwSt. Feld anpassen von "13 10 20 0" auf "13 10 20 5 0" anpassen. Damit stehen die neue Steuersätze zur Verfügung.
Erlöskonten erweitern
Das sollten Sie bereits im Sommer 2020 erledigt haben:
Falls Sie Erlöskontos verwenden, so sollten Sie vor der Umstellung zusätzliche Erlöskontos mit den neuen Mehrwertsteuersätzen 5 % anlegen. Wahrscheinlich wollen Sie diese Umsätze auf einem separaten Konto ausgewiesen haben.
Preise für die Periode Januar 2021 - offen mit 10 % MwSt - auf Januar 2022 ändern
Gehen Sie auf die Produktliste. Dort die Preise mit Beginndatum 1.1.21 und 10% Mehrwertsteuersatz auswählen. Das kann bei vielen Produkten jeder 2. Preis sein.
- Andern gültig von: "01.01.2021" auf "01.01.22
- Ein gültig bis Datum eintragen z.B. "31.1.2024" oder ein beliebiges anderes Datum weit in der Zukunft
- MwSt. "10" - muss nicht befüllt werden - der Datensatz sollte so angelegt sein
- Erlöskonto kann leer bleiben - es wird das ursprüngliche Konto verwendet
- Den Preis leer lassen
Preise für die Periode, die per 31.12.20 ausläuft, verlängern
Selektieren Sie in der Liste der Produkte jene die mit 31.12.2020 auslaufen und die mit 5 % Mehrwertsteuer angelegt sind.
Nun die ausgewählten Produkte ändern und diese mit den neuen Einstellungen befüllen:
- Gültig von: "1.7.2020" (kann auch ein anderes Datum sein)
- Datum im Feld "Gültig bis" ändern: von "31.12.20 auf "31.12.2021"
- Den Preis leer lassen
- Wiener Betriebe: prüfen obe der 5% Ortstaxendatensatz verwendet wird
Kontrolle der Preise mit Excel Sheet
Zu Produkten gehen und die Liste der Produkte als Excel-Datei herunterladen.
Die Eintrage in der Datei lässt sich filtern (CTRL/ Strg - F oder am Mac Command-F) oder sortieren.
So kann man zusätzlich kontrollieren, ob alle Produkte richtig umgestellt wurden.
Endreinigungsprodukt anpassen
Das sollten Sie bereits im Sommer 2020 erledigt haben:
Wenn Sie die Endreinigung verrechnen, passen Sie bei den jeweiligen Produktkategorien das Endreinigungsprodukt mit dem passenden Steuersatz an.
Rateplans anpassen
Wenn Sie Rateplans in Verwendung haben (z.B. für Frühstück als extra Produkt mit 10 % Steuersatz), sollten Sie die Rateplandatensätze analog in drei Perioden aufteilen. Passen Sie dann die eingetragenen Frühstücksprodukte an die Produkte mit dem passenden Steuersatz an.
Prüfen Sie, ob die Perioden der definierten Rateplans passen. Die Periodenenden, besonders bei Frühstücksverknüpfungen sollten mit den Datum an dem sich die Mehrwertsteuersätze ändern, zusammenpassen.
Frühstücksprodukt für Channel Manager Import anpassen
Das sollten Sie bereits im Sommer 2020 erledigt haben:
Wenn beim Import der Reservierungen aus den Buchungsportalen via Channel Manager ein Frühstücksprodukt aufgebucht wird (falls die Frühstücksoption gewählt wurde), sollten Sie diese Einstellung auch auf das Frühstücksprodukt mit der passenden Mehrwertsteuer anpassen.
Geänderte Preise an Portale schicken
Wenn Sie bei der Umstellung Bruttopreise geändert haben, schicken Sie diese an die Buchungsportale, indem Sie die Funktionen "Mehrere Levels ändern" und "Übermittlung an CM" anhaken .
Wenn die Bruttopreise gleich geblieben sind, dann ist keine Aktualisierung der Preise im Channel-Manager notwendig.
Bestehende Reservierungen behandeln
Reservierungen in der betroffenen Periode ändern
Die MwSt. Werte und die Nettowerte werden beim Neu-Anlegen bzw. beim Ändern von Reservierungen festgeschrieben. Daher müssen die Leistungszeilen aller zukünftigen Reservierungen geändert werden.
Beim Ändern der Produkte durch die Funktion "Klonen" bekommen die neuen Produkte die Info, von welchem ursprünglichen Preis diese geklont wurden.
Damit können die bestehenden Reservierungen im Zeitraum nach dem Stichtag 30.6.2020 leichter geändert werden. Die Mehrwertsteuer kann in einer Transaktion über mehrere Reservierungen hinweg in den Leistungszeilen angepasst werden. Das gilt nur für Reservierungen ohne ausgestellten Rechnungen. Falls es schon Rechnungen gibt, müssen diese gutgeschrieben werden und die Positionen erneut erfasst werden. Danach kann die Rechnungen neu ausgestellt werden.
Es sind die Reservierungen im Zeitraum 1.1.2021 - 31.12.2021 relevant.
Leistungszeilen der betroffenen Reservierungen umstellen
Voraussetzung: die Preise für Reservierungen ab dem 1.1.21 wurden mit 10 % Mehrwertsteuer Produkten angelegt. Sie haben die zu Produkte Perioden wie oben beschrieben verländert.
- Die Liste Reservierungen von 1.1.21 -31.12.2021 aufrufen
- Zunächst durch Anhaken einer Reservierung testen, ob die Umstellung klappt. Dann auf "mehrere (angehakte) Leistungszeilen umstellen" klicken.
- Kontrolle, ob bei der Reservierung nun die Zeilen richtig mit 5 % verrechnet wurden und ob MwSt./ evtl. inkludierte Ortstaxe und Nettobeträge stimmen. Bei Reservierungen auf den Button "Rechnung" klicken. In der Ansicht vor dem Ausstellen der PDF-Rechnung sieht man den Steuersatz ausgewiesen.
- Wenn alles passt, die restlichen Reservierungen auf der Liste umstellen.
Prüfen Sie die Reservierungen am Anfang und am Ende der Liste. Bei diesen müssen Sie eventuell manuell je nachdem wie viele Tage in die 5 % Periode fallen, die richtige Anzahl Tage mit 5 % und 10 % neu erfassen.
Die Transaktion dauert eine Weile. Wenn sehr viele Reservierungen umzustellen sind (>100) kann es durchaus 2-3 Minuten dauern. Bitte die Transaktion nicht mehrfach anstoßen.
Bereits ausgestellte Rechnungen/ Zahlungen berichtigen
Falls für die Periode 1.1-31.12.21 schon Rechnungen/ und Zahlungen erfasst wurden, sollten die Rechnungen gutgeschrieben werden und die erfassten Zahlungen gegen die neue Rechnung verbucht werden.
Schicken Sie die neue Rechnung an Ihren Gast, damit er die Rechnung mit dem korrigierten Umsatzsteuersatz erhält.